RS Vwgh 2020/9/16 Ra 2019/09/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita
AuslBG §3 Abs1
VStG §5 Abs1
VStG §9
VwGVG 2014 §38

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/09/0144
Ra 2019/09/0145

Rechtssatz

Beim Geschäftsführerwechsel muss eine kontinuierliche Sicherstellung eines wirksamen Kontrollsystems gegeben sein. Der neu eintretende Geschäftsführer hat sich bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion mit gebotener Eile mit den rechtlichen Risikobereichen vertraut zu machen und sich darüber zu unterrichten, ob bereits ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet ist, um die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG sicherzustellen (vgl. VwGH 15.9.2011, 2011/09/0127; 28.5.2008, 2008/09/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090143.L07

Im RIS seit

06.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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