Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1Beachte
Rechtssatz
Zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs. 1 VStG reicht der bloße Hinweis nicht aus, dass die Einhaltung der maßgebenden Rechtsvorschrift nicht zumutbar sei und auch von anderen nicht eingehalten werde (vgl. VwGH 29.5.1990, 89/05/0218).Zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG reicht der bloße Hinweis nicht aus, dass die Einhaltung der maßgebenden Rechtsvorschrift nicht zumutbar sei und auch von anderen nicht eingehalten werde vergleiche VwGH 29.5.1990, 89/05/0218).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090143.L01Im RIS seit
06.11.2020Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020