RS OGH 2020/9/16 7Ob99/20i

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Veröffentlicht am 16.09.2020
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Norm

ABGB §914 III h

Rechtssatz

Unterschiedliche (steuer?)rechtliche und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erfordern eine Differenzierung zwischen Asset-Deal und Share-Deal, die es in Verbindung mit der gebotenen einschränkenden Auslegung von Risikoausschlüssen verbieten, den Deckungsausschluss für die Übernahme eines Maklerbestands auch auf den Erwerb von Geschäftsanteilen zu erstrecken.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsschutzversicherung; Deckungsausschluss

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133273

Im RIS seit

03.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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