Norm
ABGB §914 III hRechtssatz
Unterschiedliche (steuer?)rechtliche und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erfordern eine Differenzierung zwischen Asset-Deal und Share-Deal, die es in Verbindung mit der gebotenen einschränkenden Auslegung von Risikoausschlüssen verbieten, den Deckungsausschluss für die Übernahme eines Maklerbestands auch auf den Erwerb von Geschäftsanteilen zu erstrecken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsschutzversicherung; DeckungsausschlussEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133273Im RIS seit
03.11.2020Zuletzt aktualisiert am
29.12.2020