RS OGH 2020/9/17 2Ob70/20p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2020
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Norm

ABGB §1295
ABGB §1325

Rechtssatz

Bleibt der Geschädigte im Umfang der Schadensverlagerung auf den Unterhaltspflichtigen auch selbst weiterhin aktivlegitimiert, weil es nicht darauf ankommt, ob der durch den Unfall Verletzte oder dessen Unterhaltspflichtiger den Anspruch geltend macht, kann die Anrechnung des Vorteils demjenigen gegenüber eingewendet werden, der den Schaden im eigenen Namen geltend macht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 70/20p
    Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 70/20p
    Beisatz: Dieser muss sich daher grundsätzlich den Vorteil anrechnen lassen, der in einer allfälligen Haushaltsersparnis des Geschädigten oder seiner unterhaltspflichtigen Eltern bestand. (T1)

Schlagworte

Vorteilsanrechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133269

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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