Norm
StPO §314 Abs1Rechtssatz
Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133257Im RIS seit
19.10.2020Zuletzt aktualisiert am
19.10.2020