RS OGH 2020/7/29 13Os42/20f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2020
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Norm

StPO §314 Abs1
StPO §345 Abs1 Z6

Rechtssatz

Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133257

Im RIS seit

19.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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