RS OGH 2020/8/11 4Ob109/20p

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Veröffentlicht am 11.08.2020
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Norm

ABGB §167 Abs3

Rechtssatz

Die Entgegennahme der regelmäßigen, monatlich fällig werdenden Unterhaltszahlungen sowie grundsätzlich auch die Entgegennahme des Unterhalts für einige Monate im Voraus für das Kind durch den gesetzlichen Vertreter gehört zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb. Eine die Grenze des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs übersteigende Vorauszahlung führt nur zur Nichtberücksichtigung des „Überlings“.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kindesunterhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133260

Im RIS seit

20.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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