Norm
ABGB §167 Abs3Rechtssatz
Die Entgegennahme der regelmäßigen, monatlich fällig werdenden Unterhaltszahlungen sowie grundsätzlich auch die Entgegennahme des Unterhalts für einige Monate im Voraus für das Kind durch den gesetzlichen Vertreter gehört zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb. Eine die Grenze des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs übersteigende Vorauszahlung führt nur zur Nichtberücksichtigung des „Überlings“.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KindesunterhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133260Im RIS seit
20.10.2020Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020