Norm
EGZPO ArtXLII Abs1 erster FallRechtssatz
Zumutbar ist nicht nur die Auskunftserteilung aufgrund des aktuell vorhandenen Wissens des Auskunftspflichtigen. Auch einfache Nachforschungen zur Verschaffung des erforderlichen Wissens sind zumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133256Im RIS seit
15.10.2020Zuletzt aktualisiert am
19.03.2021