RS Vwgh 1981/6/15 81/12/0036

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Veröffentlicht am 15.06.1981
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Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2
GehG 1956 §13 Abs3 Z2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
81/12/0049

Rechtssatz

Nach der im Verhältnis zu § 13 Abs 3 Z 2 GehG 1956 als lex specialis anzusehenden Bestimmung des zweiten Satzes des § 51 Abs 2 BDG 1979 gilt eine Abwesenheit vom Dienst (jedenfalls) nicht als gerechtfertigt, wenn der Beamte seiner Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nach dem ersten Satz des § 51 Abs. 2 BDG 1979 nicht nachkommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981120036.X01

Im RIS seit

14.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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