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DienstrechtNorm
BDG 1979 §51 Abs2Beachte
Rechtssatz
Nach der im Verhältnis zu § 13 Abs 3 Z 2 GehG 1956 als lex specialis anzusehenden Bestimmung des zweiten Satzes des § 51 Abs 2 BDG 1979 gilt eine Abwesenheit vom Dienst (jedenfalls) nicht als gerechtfertigt, wenn der Beamte seiner Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nach dem ersten Satz des § 51 Abs. 2 BDG 1979 nicht nachkommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981120036.X01Im RIS seit
14.10.2020Zuletzt aktualisiert am
14.10.2020