Norm
WaffG §50 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Frage, ob ein bestimmter „Teleskopschlagstock“ eine verbotene Waffe ist, kann ohne Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133245Im RIS seit
07.10.2020Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021