RS OGH 2020/7/23 18ONc3/20s

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Veröffentlicht am 23.07.2020
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Rechtssatz

Die Durchführung einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz bildet im Schiedsverfahren auch dann keinen Ablehnungsgrund, wenn sich eine Partei dagegen ausgesprochen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133230

Im RIS seit

05.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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