RS OGH 2020/4/24 8ObA53/19f

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Veröffentlicht am 24.04.2020
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Norm

ArbVG §97 Abs1 Z18

Rechtssatz

§ 97 Abs 1 Z 18 ArbVG bietet eine dem Sparkassenkollektivvertrag entsprechende ausreichende Grundlage für die Regelung von betrieblichen Pensions- und Ruhegeldleistungen definitiv gestellter Sparkassenangestellter betreffend ein ASVG-Pensionsäquivalent.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Regelungskompetenz für betriebliche Pensions- und Ruhegeldleistungen von Sparkassenangestellten

Anmerkung

So schon 8 ObA 78/01f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133217

Im RIS seit

22.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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