RS OGH 2020/7/2 4Ob31/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2020
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Norm

ABGB §43 A
ABGB §1330 BI
UrhG §78
UWG §2 C2a

Rechtssatz

Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insbesondere auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Die Mitteilungen sind einfach gestaltet, werden nur flüchtig betrachtet und folgen kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 31/20t
    Entscheidungstext OGH 02.07.2020 4 Ob 31/20t
    Beisatz: Hier: Nachricht unter falschem Namen und mit fremdem Lichtbild auf Twitter. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133215

Im RIS seit

18.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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