RS OGH 2020/6/29 2Ob120/19i

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Veröffentlicht am 29.06.2020
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Norm

ASVG §351c Abs7 idF BGBl I 2009/33

Rechtssatz

Der Rückforderungsanspruch nach § 351c Abs 7 Z 2 ASVG ist nicht davon abhängig, dass der EU-Durchschnittspreis spätestens zum Zeitpunkt der Überführung der Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex feststand. Die Bestimmung ist für den gelben Bereich des Erstattungskodex nicht analog anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133208

Im RIS seit

04.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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