RS OGH 2020/6/24 1Ob112/20g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2020
beobachten
merken

Norm

ABGB §189
AußStrG 2005 §104 Abs1

Rechtssatz

Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist die besondere Verfahrensfähigkeit des mündigen Minderjährigen im Sinn des § 104 Abs 1 AußStrG gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133201

Im RIS seit

26.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten