Norm
ABGB §189Rechtssatz
Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist die besondere Verfahrensfähigkeit des mündigen Minderjährigen im Sinn des § 104 Abs 1 AußStrG gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133201Im RIS seit
26.08.2020Zuletzt aktualisiert am
26.08.2020