RS OGH 2020/5/28 17Ob22/19p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2020
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Norm

ABGB §1358
ABGB §880a B

Rechtssatz

Bei im Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger vorgesehener Ziehung der Bankgarantie aufgrund deren bevorstehenden Ablaufs wegen Verletzung der im Vertrag ebenso festgelegten Pflicht des Schuldners zu ihrer rechtzeitigen Erneuerung stellt der im Vertrag weiters vorgesehene Anspruch des begünstigten Gläubigers, ungeachtet der Ziehung der (sich dadurch in eine Barkaution verwandelnden) Bankgarantie eine neue Bankgarantie zu erhalten, kein Recht dar, das auf die die Garantiesumme auszahlende Bank gemäß § 1358 ABGB überginge.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Erneuerung Bankgarantie Legalzession Forderungsübergang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133189

Im RIS seit

11.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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