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10/10 GrundrechteRechtssatz
Eine Entscheidung, mit welcher wie hier über die Berechtigung zur Berufsausübung entschieden wird, betrifft das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Erwerbsfreiheit (Art. 6 StGG), mithin ein "civil right" im Sinne des Art. 6 MRK (vgl. RIS-Justiz RS0107410 und RS0120797, sowie VwGH 20.3.2019, Ra 2018/09/0136, mwN; ebenso VwGH 22.2.2018, Ra 2017/09/0006, zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung).Eine Entscheidung, mit welcher wie hier über die Berechtigung zur Berufsausübung entschieden wird, betrifft das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Erwerbsfreiheit (Artikel 6, StGG), mithin ein "civil right" im Sinne des Artikel 6, MRK vergleiche RIS-Justiz RS0107410 und RS0120797, sowie VwGH 20.3.2019, Ra 2018/09/0136, mwN; ebenso VwGH 22.2.2018, Ra 2017/09/0006, zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018040151.L01Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020