RS OGH 2020/5/26 2Ob87/19m

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Veröffentlicht am 26.05.2020
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Norm

ABGB §775 Abs2

Rechtssatz

Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Agnation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133177

Im RIS seit

29.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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