Norm
ABGB §775 Abs2Rechtssatz
Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AgnationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133177Im RIS seit
29.07.2020Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020