Norm
GRBG §2 Abs1Rechtssatz
Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens (so bereits 14 Os 120/10s, 13 Os 91/13a).Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach Paragraph 178, Absatz 2, StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens (so bereits 14 Os 120/10s, 13 Os 91/13a).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133154Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
09.01.2026