RS OGH 2018/7/12 1R87/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2018
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Norm

EO §393 Abs1
ZPO §41
ZPO §54

Rechtssatz

Die auch in der Hauptsache obsiegende gefährdete Partei kann ihre Kosten des Provisorialverfahrens, die sie vorläufig selbst zu tragen hatte, nachträglich vom Gegner ersetzt verlangen. Es genügt, wenn sie diese Kosten erst im Hauptverfahren verzeichnet.

Anmerkung

Ggt OLG Innsbruck 2 R 243/94 ÖBl 1994, 236 (abl Wiltschek)

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kostenantrag, rechtzeitig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000969

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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