RS Vwgh 2020/4/30 Ra 2019/19/0309

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Veröffentlicht am 30.04.2020
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Index

E6J
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
62017CJ0720 Bilali VORAB

Rechtssatz

Der erste Fall des § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 betrifft eine Konstellation, in der sich ergibt, dass der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, ohne dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung im Entscheidungszeitpunkt erfüllt gewesen sind, weil die Entscheidung sich auf Tatsachen gestützt hat, die sich in der Folge als unzutreffend erwiesen haben (vgl. näher zu diesem Tatbestand VwGH 14.8.2019, Ra 2016/20/0038, unter Hinweis auf EuGH 23.5.2019, Bilali, C-720/17).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62017CJ0720 Bilali VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190309.L01

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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