RS OGH 2020/4/8 3Ob22/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2020
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Norm

JN §40a

Rechtssatz

Die Umdeutung eines Einstellungsantrags in eine Oppositionsklage kommt nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133103

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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