Norm
FBG §10 Abs2Rechtssatz
Die Löschung unrichtiger Eintragungen im Firmenbuch steht im Ermessen des Firmenbuchgerichts (§ 10 Abs 2 FBG). Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG aufwirft.Die Löschung unrichtiger Eintragungen im Firmenbuch steht im Ermessen des Firmenbuchgerichts (Paragraph 10, Absatz 2, FBG). Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 15, FBG aufwirft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133105Im RIS seit
09.06.2020Zuletzt aktualisiert am
21.07.2021