RS OGH 2020/4/23 6Ob59/20z, 6Ob90/20h, 6Ob44/21w

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Veröffentlicht am 23.04.2020
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Norm

FBG §10 Abs2

Rechtssatz

Die Löschung unrichtiger Eintragungen im Firmenbuch steht im Ermessen des Firmenbuchgerichts (§ 10 Abs 2 FBG). Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG aufwirft.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 59/20z
    Entscheidungstext OGH 23.04.2020 6 Ob 59/20z
    Beisatz: Hier: Eintragung als Gesellschafter aufgrund einer unwirksamen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen. (T1)
  • 6 Ob 90/20h
    Entscheidungstext OGH 25.06.2020 6 Ob 90/20h
  • 6 Ob 44/21w
    Entscheidungstext OGH 12.05.2021 6 Ob 44/21w
    Beisatz: Im Rahmen der amtswegigen Löschung nach § 10 Abs 2 FBG sind die allgemeinen Regeln der Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts nicht anwendbar; es können auch amtswegige Erhebungen zum Vorliegen der Voraussetzungen gepflogen werden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133105

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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