RS OGH 2019/12/19 6Ob210/19d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2019
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Norm

AktG §230 Abs2
GmbHG §41
UmwG §2

Rechtssatz

Mit der Eintragung der Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens einer Kapitalgesellschaft auf den Hauptgesellschafter oder einer Verschmelzung in das Firmenbuch tritt der sogenannte „Bestandschutz“ ein. Daher können danach zwar Mängel wahrgenommen werden, aber nicht zur Rückgängigmachung einer einmal wirksam gewordenen Umwandlung (Verschmelzung) führen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bestandschutz, Umwandlung, Beschlussmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133048

Im RIS seit

13.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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