RS OGH 2019/12/19 6Ob105/19p

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Veröffentlicht am 19.12.2019
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Norm

GmbHG §41
GmbHG §42

Rechtssatz

Die Klage auf Feststellung des Ergebnisses einer Beschlussfassung der Generalversammlung ist gegen die Gesellschaft zu erheben. Das Feststellungsurteil wirkt für und gegen sämtliche Gesellschafter. Ob die Klage fristgebunden ist, bleibt offen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 105/19p
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 6 Ob 105/19p
    Veröff: SZ 2019/126

Schlagworte

Klage auf Feststellung, Ergebnis Beschlussfassung Generalversammlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133051

Im RIS seit

13.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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