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10/10 GrundrechteRechtssatz
Neben den positiven Religionsfreiheiten können Eingriffe in die negative Religionsfreiheit vor allem Handlungsverpflichtungen, wie religiöse Handlungen oder sonstige Formen religiöser Ehrerbietung sein (vgl. VfGH 9.3.2011, G 287/09). (Hier: In der bloßen Anwesenheit bei einer kirchlichen Begräbnisfeier kann als Ausfluss der Zugehörigkeit zu einem Wachkörper kein Eingriff in die Religionsfreiheit erkannt werden.)Neben den positiven Religionsfreiheiten können Eingriffe in die negative Religionsfreiheit vor allem Handlungsverpflichtungen, wie religiöse Handlungen oder sonstige Formen religiöser Ehrerbietung sein vergleiche VfGH 9.3.2011, G 287/09). (Hier: In der bloßen Anwesenheit bei einer kirchlichen Begräbnisfeier kann als Ausfluss der Zugehörigkeit zu einem Wachkörper kein Eingriff in die Religionsfreiheit erkannt werden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018090003.J03Im RIS seit
04.05.2020Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020