RS Vwgh 2020/2/26 Ro 2018/09/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

10/10 Grundrechte
19/01 Staatsvertrag von St. Germain
19/05 Menschenrechte

Norm

MRK Art9 Abs1
StGG Art14 Abs1
StV 1919 Art63 Abs2

Rechtssatz

Neben den positiven Religionsfreiheiten können Eingriffe in die negative Religionsfreiheit vor allem Handlungsverpflichtungen, wie religiöse Handlungen oder sonstige Formen religiöser Ehrerbietung sein (vgl. VfGH 9.3.2011, G 287/09). (Hier: In der bloßen Anwesenheit bei einer kirchlichen Begräbnisfeier kann als Ausfluss der Zugehörigkeit zu einem Wachkörper kein Eingriff in die Religionsfreiheit erkannt werden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018090003.J03

Im RIS seit

04.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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