Norm
AMFG §45a Abs2Rechtssatz
Eine bloß hypothetische, tatsächlich aber nicht im Sinn des § 45a Abs 2 AMFG ausgelöste Verlängerung der hinsichtlich des konkreten Arbeitnehmers zu beachtenden Kündigungsfrist ist bei der Bemessung des Ersatzanspruchs des nach § 25 IO ausgetretenen Arbeitnehmers nicht zu berücksichtigen.Eine bloß hypothetische, tatsächlich aber nicht im Sinn des Paragraph 45 a, Absatz 2, AMFG ausgelöste Verlängerung der hinsichtlich des konkreten Arbeitnehmers zu beachtenden Kündigungsfrist ist bei der Bemessung des Ersatzanspruchs des nach Paragraph 25, IO ausgetretenen Arbeitnehmers nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133023Im RIS seit
28.04.2020Zuletzt aktualisiert am
28.04.2020