Norm
BAO §26 Abs3Rechtssatz
Bei Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 4 KBGG ist die den gewöhnlichen Aufenthalt betreffende Fiktion des § 26 Abs 3 BAO nicht zu berücksichtigen.Bei Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, KBGG ist die den gewöhnlichen Aufenthalt betreffende Fiktion des Paragraph 26, Absatz 3, BAO nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133022Im RIS seit
28.04.2020Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023