RS OGH 2020/2/20 5Ob190/19f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2020
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Norm

ABGB §1392
MRG §37 Abs1 Z8

Rechtssatz

Die Abtretung des Anspruchs auf Feststellung des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses einschließlich des Rückforderungsanspruchs durch den Mieter begründet nicht die Aktivlegitimation des Zessionars im mietrechtlichen Außerstreitverfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG. Der Zessionar kann den Rückzahlungsanspruch (nur) im streitigen Verfahren geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133021

Im RIS seit

27.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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