Norm
FamZeitbG §2 Abs3Rechtssatz
Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor.Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3,, Absatz 3, FamZeitbG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133015Im RIS seit
23.04.2020Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023