Norm
EO §402Rechtssatz
In Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den §§ 382b ff EO ist das Revisionsrekursverfahren auch dann zweiseitig (Art 6 EMRK), wenn das Rekursgericht das Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Behandlung des Sicherungsanspruchs zurückgewiesen hat.In Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den Paragraphen 382 b, ff EO ist das Revisionsrekursverfahren auch dann zweiseitig (Artikel 6, EMRK), wenn das Rekursgericht das Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Behandlung des Sicherungsanspruchs zurückgewiesen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133007Im RIS seit
21.04.2020Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020