RS OGH 2020/1/24 8ObA48/19w

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Veröffentlicht am 24.01.2020
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Norm

ArbVG §105 Abs4

Rechtssatz

Das Recht auf Kündigungsanfechtung geht auch dann nicht auf den Arbeitnehmer über, wenn sich herausstellt, dass der Betriebsrat einem (tatsächlich nicht gestellten) Verlangen auf Anfechtung der Kündigung jedenfalls nicht entsprochen hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133000

Im RIS seit

09.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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