Norm
StGB §107b Abs4Rechtssatz
Durch die Einführung des § 107b Abs 4 erster Satz zweiter Fall StGB ist eine nachträgliche planwidrige Lücke des § 32 Abs 5 GOG eingetreten, die ? nach dessen Telos ? im Wege der Analogie zu schließen ist. Demzufolge muss die Geschäftsverteilung eines Landesgerichts die Zuweisung von Verfahren wegen strafbarer Handlungen nach § 107b Abs 4 erster Satz zweiter Fall StGB (nunmehr: § 107b Abs 3a Z 3 StGB idF BGBl I 2019/105) an dieselbe Gerichtsabteilung vorsehen, der die Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201ff StGB) zugewiesen werden.Durch die Einführung des Paragraph 107 b, Absatz 4, erster Satz zweiter Fall StGB ist eine nachträgliche planwidrige Lücke des Paragraph 32, Absatz 5, GOG eingetreten, die ? nach dessen Telos ? im Wege der Analogie zu schließen ist. Demzufolge muss die Geschäftsverteilung eines Landesgerichts die Zuweisung von Verfahren wegen strafbarer Handlungen nach Paragraph 107 b, Absatz 4, erster Satz zweiter Fall StGB (nunmehr: Paragraph 107 b, Absatz 3 a, Ziffer 3, StGB in der Fassung BGBl römisch eins 2019/105) an dieselbe Gerichtsabteilung vorsehen, der die Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (Paragraphen 201 f, f, StGB) zugewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132989Im RIS seit
12.03.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2022