RS OGH 2025/7/3 5Ob136/19i; 1Ob173/19a; 5Ob215/21k; 6Ob101/24g; 6Ob123/24t

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Veröffentlicht am 18.12.2019
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Rechtssatz

Ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht geht durch die Verschmelzung nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132979

Im RIS seit

05.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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