Rechtssatz
Das Prüfungsverfahren iSd §§ 102 ff IO schließt nicht aus, dass der Insolvenzverwalter unter besonderen Umständen ein rechtliches Interesse (§ 228 ZPO) an der Feststellung haben kann, dass eine angemeldete Forderung keine Insolvenzforderung ist.Das Prüfungsverfahren iSd Paragraphen 102, ff IO schließt nicht aus, dass der Insolvenzverwalter unter besonderen Umständen ein rechtliches Interesse (Paragraph 228, ZPO) an der Feststellung haben kann, dass eine angemeldete Forderung keine Insolvenzforderung ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Prüfungsverfahren, rechtliches Interesse, Feststellung, InsolvenzforderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132968Im RIS seit
28.02.2020Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020