Norm
IO §220 Abs2Rechtssatz
Im Fall einer vollstreckbaren Forderung trifft die Klägerrolle nach § 110 Abs 2 IO auch dann den Bestreitenden, wenn er den Charakter der angemeldeten Forderung als Insolvenzforderung bestreitet.Im Fall einer vollstreckbaren Forderung trifft die Klägerrolle nach Paragraph 110, Absatz 2, IO auch dann den Bestreitenden, wenn er den Charakter der angemeldeten Forderung als Insolvenzforderung bestreitet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vollstreckbare Forderung, Vollstreckbarkeit, Klägerrolle, InsolvenzverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132966Im RIS seit
28.02.2020Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020