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AbgabenverfahrenNorm
BAO §83 Abs4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 81/14/0074 81/14/0075 81/14/0076 81/14/0077Rechtssatz
Aus § 83 Abs 4 BAO lassen sich abgabenrechtliche VERPFLICHTUNGEN der als Vertreter zu VERMUTENDEN Familienmitglieder, Haushaltsangehörigen oder Angestellten eines Abgabenpflichtigen, der voll handlungsfähige Einzelperson ist, nicht ableiten.Aus Paragraph 83, Absatz 4, BAO lassen sich abgabenrechtliche VERPFLICHTUNGEN der als Vertreter zu VERMUTENDEN Familienmitglieder, Haushaltsangehörigen oder Angestellten eines Abgabenpflichtigen, der voll handlungsfähige Einzelperson ist, nicht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140072.X03Im RIS seit
24.02.2020Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020