RS Vwgh 1982/2/9 81/14/0072

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Veröffentlicht am 09.02.1982
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §83 Abs4

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/14/007481/14/007581/14/007681/14/0077

Rechtssatz

Aus § 83 Abs 4 BAO lassen sich abgabenrechtliche VERPFLICHTUNGEN der als Vertreter zu VERMUTENDEN Familienmitglieder, Haushaltsangehörigen oder Angestellten eines Abgabenpflichtigen, der voll handlungsfähige Einzelperson ist, nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981140072.X03

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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