RS Vwgh 1954/3/17 1829/52

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Veröffentlicht am 17.03.1954
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Index

Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23
VwGG §34 Abs1
VwGG §63 Abs1
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Beachte

Vorgeschichte: 1153/50;

Rechtssatz

Als anfechtbares Rechtsgeschäft müssen auch solche Rechtsgeschäfte angesehen werden, die das österreichische Recht als "nichtig" bezeichnet, bei denen aber die Nichtigkeit nicht auf einem Formmangel oder einem Mangel der Geschäftsfähigkeit oder der Rechtsfähigkeit beruht, also insbesondere die nach § 879 ABGB "nichtigen" Rechtsgeschäfte.Als anfechtbares Rechtsgeschäft müssen auch solche Rechtsgeschäfte angesehen werden, die das österreichische Recht als "nichtig" bezeichnet, bei denen aber die Nichtigkeit nicht auf einem Formmangel oder einem Mangel der Geschäftsfähigkeit oder der Rechtsfähigkeit beruht, also insbesondere die nach Paragraph 879, ABGB "nichtigen" Rechtsgeschäfte.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001829.X02

Im RIS seit

20.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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