Norm
IO §183Rechtssatz
Mit den Bestimmungen der §§ 183 und 184 IO über die Deckung der Verfahrenskosten in Verbindung mit der unbedingten Verfahrensbeendigung nach § 213 IO und den Widerrufsgründen des § 216 IO liegt ein in sich geschlossenes Regelungssystem vor.Mit den Bestimmungen der Paragraphen 183 und 184 IO über die Deckung der Verfahrenskosten in Verbindung mit der unbedingten Verfahrensbeendigung nach Paragraph 213, IO und den Widerrufsgründen des Paragraph 216, IO liegt ein in sich geschlossenes Regelungssystem vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
auflösende Bedingung; planwidrige LückeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132930Im RIS seit
11.02.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021