Norm
IESG §3a Abs1Rechtssatz
Die Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses ist als ein zur Sicherung von Ansprüchen nach § 3a Abs 1 IESG geeignetes Verfahren anzusehen, wenn nach Abschluss des Verfahrens eine Geltendmachung solcher Ansprüche beabsichtigt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Insolvenz?Entgelt, Beschäftigungsverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132931Im RIS seit
11.02.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021