RS OGH 2025/6/24 4Ob116/19s; 4Ob191/24b

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Veröffentlicht am 26.11.2019
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Rechtssatz

Das Überschreiten der notwendigen Verteidigung (Notwehrexzess) oder eine offensichtlich unangemessene Verteidigung verpflichten zum Ersatz, wenn sie vorsätzlich oder sorgfaltswidrig geschahen und subjektive Vorwerfbarkeit gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • RS0132943">4 Ob 116/19s
    Entscheidungstext OGH 26.11.2019 4 Ob 116/19s
    Veröff: SZ 2019/106
  • RS0132943">4 Ob 191/24b
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.06.2025 4 Ob 191/24b
    Beisatz: Da es sowohl für die Beurteilung, ob eine Notwehrsituation vorlag, als auch jene, ob dem Angegriffenen ein Notwehrexzess anzulasten ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, liegt darin – vom Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132943

Im RIS seit

13.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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