RS Vwgh 2019/11/27 Ro 2017/16/0004

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Veröffentlicht am 27.11.2019
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs5 litc
StGB §21 Abs1

Rechtssatz

Dem - ausschließlich die Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 betreffenden - Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2009, 2006/13/0092, ist zu entnehmen, dass eine "Anstaltspflege" iSd § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 auch dann vorliegt, wenn sich ein Kind im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 1 StGB befindet, wobei es hier für die Erfüllung des Kriteriums der Anstaltspflege nicht darauf ankommt, wer die Kosten der Unterbringung trägt.Dem - ausschließlich die Haushaltszugehörigkeit nach Paragraph 2, Absatz 5, Litera c, FLAG 1967 betreffenden - Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2009, 2006/13/0092, ist zu entnehmen, dass eine "Anstaltspflege" iSd Paragraph 2, Absatz 5, Litera c, FLAG 1967 auch dann vorliegt, wenn sich ein Kind im Maßnahmenvollzug nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB befindet, wobei es hier für die Erfüllung des Kriteriums der Anstaltspflege nicht darauf ankommt, wer die Kosten der Unterbringung trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017160004.J04

Im RIS seit

04.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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