RS Vwgh 2019/11/27 Ro 2017/16/0004

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Veröffentlicht am 27.11.2019
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs5 litc
StGB §21 Abs1

Rechtssatz

Dem - ausschließlich die Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 betreffenden - Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2009, 2006/13/0092, ist zu entnehmen, dass eine "Anstaltspflege" iSd § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 auch dann vorliegt, wenn sich ein Kind im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 1 StGB befindet, wobei es hier für die Erfüllung des Kriteriums der Anstaltspflege nicht darauf ankommt, wer die Kosten der Unterbringung trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017160004.J04

Im RIS seit

04.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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