RS OGH 2019/11/27 5Ob103/19m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2019
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Norm

MRG §21
MRG §24

Rechtssatz

Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132925

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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