RS OGH 2019/11/28 9ObA70/19p

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Veröffentlicht am 28.11.2019
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Norm

VKG §3 Abs1

Rechtssatz

"Im unmittelbaren Anschluss“ iSd § 3 Abs 1 VKG verlangt einen Karenzbeginn mit dem auf das Ende der Karenz des anderen Elternteils folgenden Kalendertag. Dass im Zeitraum zwischen dem Ende der Karenz eines Elternteils und dem Beginn der Karenz des anderen Elternteils keine Arbeitsverpflichtung besteht, führt nicht dazu, dass die Karenzen als „im unmittelbaren Anschluss“ iSd § 3 Abs 1 VKG angesehen werden können.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 70/19p
    Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 ObA 70/19p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132917

Im RIS seit

24.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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