Rechtssatz
Das Haftungsprivileg des § 176 Abs 3 ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.Das Haftungsprivileg des Paragraph 176, Absatz 3, ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132911Im RIS seit
21.01.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021