RS OGH 2019/11/26 4Ob203/19k

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Veröffentlicht am 26.11.2019
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Rechtssatz

Das Haftungsprivileg des § 176 Abs 3 ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.Das Haftungsprivileg des Paragraph 176, Absatz 3, ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.

Entscheidungstexte

  • RS0132911">4 Ob 203/19k
    Entscheidungstext OGH 26.11.2019 4 Ob 203/19k
    Veröff: SZ 2019/107

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132911

Im RIS seit

21.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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