Norm
ASGG §77 Abs1 Z2 litbRechtssatz
Die Einholung mehrerer Gutachten gehört zum Kernbereich sozialgerichtlicher Verfahren und vermag für sich allein Anspruch auf Kostenersatz nach Billigkeit nicht zu rechtfertigen; dies gilt auch im Falle mehrerer Rechtsgänge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000180Im RIS seit
16.01.2020Zuletzt aktualisiert am
16.01.2020