RS Vwgh 2019/10/30 Ro 2019/14/0007

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Veröffentlicht am 30.10.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §19 Abs2
AsylG 2005 §2 Abs1 Z14
AsylG 2005 §9

Rechtssatz

§ 19 Abs. 2 AsylG 2005 erfasst nach seinem Wortlaut nicht das Verfahren über die Aberkennung des Status des subsidiären Schutzes. Diese Bestimmung stellt auf Asylwerber ab. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 AsylG 2005 ist ein Asylwerber ein Fremder ab Einbringung eines Antrags auf internationalen Schutz bis zum rechtskräftigen Abschluss, zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019140007.J02

Im RIS seit

11.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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