Norm
AußStrG §78Rechtssatz
Die Rechtsmittelbeschränkung des § 517 Abs 3 ZPO (Unzulässigkeit eines Kostenrekurses bei einem EUR 50 nicht übersteigendem Anfechtungsinteresse) gilt analog auch im Außerstreitverfahren.Die Rechtsmittelbeschränkung des Paragraph 517, Absatz 3, ZPO (Unzulässigkeit eines Kostenrekurses bei einem EUR 50 nicht übersteigendem Anfechtungsinteresse) gilt analog auch im Außerstreitverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2019:RSA0000054Im RIS seit
24.10.2019Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019