RS OGH 2019/5/15 9ObA7/19y

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Veröffentlicht am 15.05.2019
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Norm

VBG §20
VBG §84 Abs3

Rechtssatz

Selbstkündigungen von Vertragsbediensteten im Sinne des § 84 Abs 3 Z 4 VBG 1948 sind nicht nur dann abfertigungswahrend, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder VKG erfolgen, sondern im Wege der Analogie auch dann, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 20 VBG 1948 iVm § 50b Abs 1 Z 1 BDG vorgenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132710

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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