RS OGH 2019/6/24 2Ob211/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2019
beobachten
merken

Norm

ABGB §94

Rechtssatz

In den Fällen des Miteigentums an der Ehewohnung bzw des gemeinsamen Wohnungseigentums ist bei der Anrechnung des fiktiven Mietwerts auch die anteilige eigene Wohnversorgung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zu berücksichtigen, sofern er mit den Kosten der Wohnversorgung nicht belastet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132716

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten