RS OGH 2023/8/30 13Os18/19z; 15Os126/20y; 12Os140/21m; 14Os79/22g; 15Os65/23g

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Veröffentlicht am 29.05.2019
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Norm

StGB §129 Abs1

Rechtssatz

Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel iSd § 129 Abs 1 Z 1 bis 3 StGB, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung iSd § 129 Abs 1 Z 3 StGB. Demzufolge erfüllt die Bargeldabhebung von einem Bankomaten unter Einsatz einer abgenötigten Bankomatkarte das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB.Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel iSd Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 StGB, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung iSd Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer 3, StGB. Demzufolge erfüllt die Bargeldabhebung von einem Bankomaten unter Einsatz einer abgenötigten Bankomatkarte das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 129, Absatz eins, Ziffer 3, StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132707

Im RIS seit

16.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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